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Elternbrief der Stadt Wolfsburg zu Veränderungen bei den Test- und Quarantäneverfahren

Auszug aus dem aktuellen Elternbrief (06.12.2021) der Stadt Wolfsburg:

"Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, lieber Schülerinnen und Schüler,

die Auswirkungen der „vierte Welle“ der Corona-Pandemie bekommen wir mittlerweile alle zu spüren und
auch die Kindertagesstätten, die Kindertagespflege und Schulen bleiben hiervon nicht verschont. Leider
führen die hohen Fallzahlen dazu, dass die Gesundheitsämter die Kontaktnachverfolgung nicht immer
sicherstellen können. Auch das Wolfsburger Gesundheitsamt ist aktuell von dieser Überlastung betroffen.

Um weiterhin einen möglichst sicheren Kindergarten- und Schulbesuch zu ermöglichen und gleichzeitig die
Gesundheitsämter zu entlasten hat das Land Niedersachsen ein verändertes Verfahren für Quarantäne und
Testungen beschlossen. Dieses Verfahren wird auch in der Stadt Wolfsburg angewendet und ich möchte
heute die Möglichkeit nutzen Ihnen dieses Verfahren zu erläutern.

Einleitend möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Sie aufgrund der Niedersächsischen
Absonderungsverordnung dazu verpflichtet sind die Einrichtungs- oder Schulleitung über ein positives
Schnelltestergebnis oder einen positiven PCR-Test zu informieren.

...

Schulbereich:
Weiterhin gilt das Routine-Testkonzept, bei dem sich die Schüler*innen drei Mal die Woche selber testen.
Tritt ein positiver Selbsttest oder PCR-Test bei eine*r Schüler*in in einer Lerngruppe auf, so wird das
„Anlassbezogene intensivierte Testen“ (ABIT) in der betroffenen Lerngruppe eingeführt. Dies bedeutet, dass
alle Schüler*innen, auch geimpfte und genese, sich an den folgenden fünf Schultagen jeden Tag zu Hause
selber testen
und angehalten sind vermehrt auf mögliche Symptome zu achten. Die benötigten Selbsttests
werden von der Schule gestellt. Alle negativ getesteten und symptomfreien Schüler*innen bleiben im
Präsenzunterricht und müssen nicht in Quarantäne.

Sollte während der fünf zusätzlichen Testtage ein weiterer positiver Selbst- oder PCR-Test in der
Lerngruppe auftreten, so beginnen die fünf Testtage erneut. Tritt innerhalb dieses Zeitraumes kein weiterer
positiver Selbst- oder PCR-Test auf, so wird anschließend zum normalen Testrhythmus zurückgekehrt.
Kann ein positiver Selbsttest durch einen negativ ausfallenden PCR-Test nicht bestätigt werden, so wird
vorzeitig zum üblichen Testrhythmus zurückgekehrt.
Zeigen sich in einem zeitlichen Zusammenhang vermehrt Corona-Infektionen, die durch einen PCR-Test
bestätigt werden, so wird durch das Gesundheitsamt für die betroffene Lerngruppe Distanzlernen und
Quarantäne angeordnet. Die Quarantäne gilt nicht für geimpfte und genesene Schüler*innen, dennoch
bleiben diese im Distanzlernen.

...

Mir ist bewusst, dass das veränderte Verfahren wieder eine Umstellung bedeutet. Die Geschäftsbereiche
Jugend und Schule werden die möglichen Einzel-Maßnahmen wieder mit Elternbriefen unterstützen.
Ich wünsche Ihnen und euch allen, dass es möglichst wenig Einschränkungen in den Kindertagesstätten,
der Kindertagespflege und den Schulen gibt. Haben Sie/Habt ihr vielen Dank für die Unterstützung in der
Umsetzung der Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

Iris Bothe
Dezernentin für Bildung, Jugend und Integration"