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Mundschutzpflicht in Wolfsburg

Ab Montag Mundschutzpflicht in Wolfsburg

Am Sonntag, 19.04. hat die Stadt Wolfsburg eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht. Nach § 9 ist jede Person verpflichtet in vielen Bereichen eine Alltagsmaske zu tragen. Von dieser Regelung ist auch der Schulbetrieb betroffen:

Das Tragen einer Alltagsmaske ist verpflichtend:

  • auf dem Schulhof
  • bei der Schülerbeförderung (Schulbus)
  • bei der Begleitung und Abholung im Rahmen einer Notbetreuung von Schulen

Das Tragen einer Alltagsmaske wird dringend empfohlen:

  • im Schulgebäude,
    also auch beim Abholen von Materialien und Aufgaben und
    dem Unterricht in Kleingruppen

„Als Alltagsmaske im Sinne dieser Allgemeinverfügung gilt jeder Schutz vor Mund und Nase, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen, Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie. Ausreichend sind daher auch aus Baumwolle selbst geschneiderte Masken, Schals, Tücher, etc.“ (§ 9 (2) Allgemeinverfügung der Stadt Wolfsburg vom 19.04.2020)

Diese Regelungen sollten im Interesse aller dringend eingehalten werden!

Bleiben Sie gesund!