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Schulordnung der Wolfsburger Oberschule

Schulordnung

Für ein gutes Miteinander an unserer Schule

 

  1. Präambel

Unsere Schule soll ein Ort sein, an dem sich alle wohlfühlen. Grundlage dafür sind der respektvolle höfliche Umgang miteinander sowie Toleranz und die Übernahme von Verantwortung. Wir alle sind ein Teil dieser Schulgemeinschaft und werden auf die Einhaltung der Regeln und Grundsätze unserer Schulgemeinschaft achten.

 

 

  1. Regeln

2.1. Pausenregeln

Während der großen Pausen …

  • verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Klassen- und Fachräume.
  • begeben sich die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5-10 auf den Schulhof oder in den Freizeitbereich (Pausenhalle, Westside, Mensa, Bibliothek).
  • verlassen die Schülerinnen und Schüler der Sek II das 2.OG und nutzen den Schulhof oder die ausgewiesenen Aufenthaltsbereiche. Dazu zählt in der Sek II auch das erste OG im Bereich des Lehrerzimmers und des „Aquariums“.

 

Während der kleinen Pausen …

  • … bleiben die Schülerinnen und Schüler im Klassenraum.
  • … werden bei Bedarf Fachräume gewechselt.
  • … kann zur Toilette gegangen werden.

 

Mittagspause…

  • … können alle Schülerinnen und Schülern die Aufenthaltsbereiche im Gebäude und den Schulhof nutzen. Nur den Schülerinnen und Schülern der Sek II ist der Aufenthalt im 1.OG gestattet.
  • … ist ein Verlassen des Schulgeländes den Schülerinnen und Schülern der Sek I nur gestattet, wenn dazu eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung vorliegt. In diesem Fall erlischt die Aufsichtspflicht der Schule.


2.2. Verspätungen – Versäumnisse – Krankheit

  • Wir erscheinen alle pünktlich und regelmäßig zum Unterricht, denn das ist eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Arbeiten.
  • Wenn Lehrerinnen und Lehrer verspätet sind, benachrichtigen die Klassensprecherinnen und Klassensprecher spätestens nach 10 Minuten das Sekretariat.
  • Im Krankheitsfall einer Schülerin oder eines Schülers informieren die Eltern bis spätestens 10:00 Uhr am gleichen Tag telefonisch die Schule. Eine schriftliche Entschuldigung muss spätestens am dritten Tag vorliegen.
  • Eine Beurlaubung für einen Tag kann auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten von der Klassenlehrkraft genehmigt werden. Über mehrtägige Beurlaubungen entscheidet auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten die Schulleitung. Über Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien entscheidet die Schulleitung.
  • Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, versäumten Unterrichtsstoff selbständig nachzuarbeiten.
  • Über den Unterricht des kommenden Tages informieren wir uns alle am Vertretungsplan oder auf der Homepage.

 

2.3. Verhalten im Unterrichtsraum

  • Am Beginn der Stunde begrüßen wir uns freundlich.
  • Kopfbedeckungen (Mützen, Kapuzen, etc.) nehmen wir ab.
  • Auf das Kauen von Kaugummi verzichten wir.
  • Wir essen und trinken nur in den Pausen.
  • Wir gehen sorgsam mit Material und Mobiliar um.
  • Wir halten Ordnung und praktizieren sachgerechte Müllentsorgung und Mülltrennung.
  • Der jeweilige Ordnungsdienst …
  • … sorgt für Sauberkeit in der Klasse und auf den Fluren,
  • … reinigt die Tafel,
  • … trägt den Müll in die Container.
  • Alle Schülerinnen und Schüler stellen nach Unterrichtsende ihre Stühle hoch.
  • Im Unterricht werden keine Handys oder andere digitale Endgeräte benutzt, sofern die Benutzung von der Lehrkraft nicht ausdrücklich zu unterrichtlichen Zwecken erlaubt wird.

 

Besondere Regeln bei Verstößen gegen die Nutzung von Handys/ Digitalen Endgeräten:

  • Bei schwerwiegenden Unterrichtstörungen (z.B. Benutzung während des Unterrichts für Telefonate, um Nachrichten zu schreiben, Video oder Tonaufnahmen zu machen) oder beim Missbrauch von Handys/ Digitalen Endgeräten (z.B. Beleidigungen, Drohungen, Mobbing) werden folgende Maßnahmen ergriffen:
  • Erster Verstoß: Das Gerät wird an die unterrichtende Lehrkraft ausgehändigt und im Sekretariat abgegeben, wo es im Tresor aufbewahrt wird. Nach Unterrichtsschluss wird das Gerät durch ein Mitglied der Schulleitung ausgehändigt und ein entsprechender Vermerk in der Schülerakte erstellt.
  • Zweiter Verstoß: Das Gerät wird an die unterrichtende Lehrkraft ausgehändigt und im Sekretariat abgegeben, wo es im Tresor aufbewahrt wird. Die Eltern werden benachrichtigt. Sie müssen das Gerät bei der Schulleitung abholen und es erfolgt ein Gespräch über die Konsequenzen bei weiteren Verstößen.
  • Sollte es zu weiteren Verstößen gegen die Schulordnung durch die Nutzung von Handys/ Digitalen Endgeräten kommen, kann eine Klassenkonferenz einberufen werden, um den weiteren Umgang mit der Schülerin oder dem Schüler zu klären. 
  • Ein Mitbringverbot von Handys/ Digitalen Endgeräten kann als Erziehungsmaßnahme verhängt werden, wenn es durch die Nutzung dieser Geräte zu Beleidigungen, Drohungen, Mobbing etc. kommt. Das Verbot kann auch ausgesprochen werden, sollten unerlaubte Video- oder Tonaufnahmen mit dem Gerät erstellt werden.

 

  1. Rücksichtsvoller Umgang

Für einen geregelten und angstfreien Schulbetrieb erwarten wir …

  • ein faires Lehr- und Lernverhalten.
  • Respekt und Höflichkeit im Umgang miteinander.

Wir verzichten auf …

  • … das Werfen von Gegenständen, auch von Schneebällen.
  • … Ballspiele im Gebäude.
  • … die Nutzung von Skateboards und Inlineskates etc. auf dem  Schulgelände.
  • … das Fahrradfahren auf dem Schulhof.

Vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss darf mit dem Fahrrad zu den Fahrradständern gefahren werden, sofern dabei andere Schülerinnen und Schüler nicht gefährdet werden.

 

  1. Tabus

Tabu sind bei uns auf dem Schulgelände …

  • … das Rauchen
  • … Alkohol und andere Drogen
  • … das Mitbringen von Waffen und anderer gefährlicher Gegenstände
  • ... das Tragen von zu freizügiger Kleidung (z.B. übertiefe Dekolletés, bauchfreie Shirts, sehr kurze Röcke etc.)
  • … Film-, Foto- und Tonaufnahmen im gesamten Schulgebäude und auf dem Außengelände
  • … das Trinken von Energydrinks ohne entsprechende Altersfreigabe
  • … der Verzehr von Chips, Schalenfrüchten (z.B. Sonnenblumenkernen) und
    Instant-Nudeln (z.B. Yum Yum)

 

  1. Allgemeines
  1. Das Benutzen von Streichhölzern, Feuerzeugen o.a. sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Schulbereich ist untersagt (Ausnahme: mit ausdrücklicher Genehmigung durch Lehrkräfte für Unterrichtszwecke).
  2. Druckerzeugnisse, Plakate und sonstige Aushänge dürfen nur mit Genehmigung der jeweiligen Schulleitung verteilt bzw. an den dafür vorgesehenen Plätzen angebracht werden.

 

Haftung

  • Für Schäden an Schul- und Fremdeigentum haften die Verursacher oder deren Erziehungsberechtigte.
  • Unfälle, die sich während der Unterrichtszeit oder auf dem Schulweg ereignen, müssen umgehend im Sekretariat gemeldet werden.
  • Die Schule übernimmt keine Haftung für gestohlene Wertgegenstände.

 

Bei Verstößen gegen diese Schulordnung werden von Seiten der Schule Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnamen angewendet.

 

Falls einzelne Bestimmungen der Schulordnung einschließlich der Maßnahmen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollte, oder die vorliegende Schulordnung unvollständig sein sollte, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Sie werden ggf. auf der nächsten Gesamtkonferenz entsprechend ergänzt oder verändert.

 

Wolfsburg, Juni 2022